Allgemeine Geschaftsbedingungen Hrvaska.net & Gradtur.si (Gradtur d.o.o.)

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Geschäftsbedingungen

Hrvaska.net Gradtur d.o.o. quick check Verbraucherschutzgesetz
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Geschäftsbedingungen

Hrvaska.net & Gradtur.si (Gradtur d.o.o.)

1.Inhalt des Angebotes
Die nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln des Vertragsverhältnis zwischen Agentur Gradtur d.o.o (hrvaska.net) und Ihnen (Anmelder, Kunde, Reisender, Reiseteilnehmer). Mit ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen an.

2 BUCHUNG, ZAHLUNGSWEISEN
Die Buchung kann über E-Mail, Fax, schriftlich oder persönlich in unserem Reisebüro vorgenommen werden. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Gradtur d.o.o. (hrvaska.net) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig (lesen Sie die Seite Buchungen,. Nach der Bezahlung wird Gradtur dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.

Die Restzahlung des Reisepreises ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig.
Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Gradtur nach
Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

Rechtzeitig und richtig bezahlte Zahlung ermöglicht dem Kunden die Telinahme bzw. Freies Platz an der Reise.
Es wird dem Reisekunden standard Anmeldungsgebühr in Höhe von 8 EUR pro Arraggement (pro Voranschlag)

3. ORTSTAXE
Der Reisende ist verpflichtet, im Einklang mit dem gültigen Gesetz über die Ortstaxe der Republik Kroatien, die Ortstaxe zu bezahlen. Die Ortstaxe beträgt von 0,65 bis 1 EUR pro Person und pro Woche für Erwachsene. Junge zwischwen dem 12 und 18 Lebensjahr haben das Recht auf eine Ermäßigung von 50% auf diese Beträge, und Kinder bis zum 12. Geburtstag bezahlen keine Ortstaxe. Der endgültige Betrag der Ortstaxe für eine bestimmte Buchung hängt von der Destination in der Republik Kroatien und vom Aufenthaltstermin ab. Die Bezahlung der Ortstax verlief mit der Zahlung der Unterkunftsseinheit oder in einzelnen Fallen auch an der Rezeption der Unterkunft.

4. LEISTUNGSPREIS
Der Leistungspreis schlißt die grundlegende Leistung ein, wie es für die bestimmte Unterkunftseinheit aus der Buchung beschrieben wurde.
Besondere Leistungen sind solche die in dem Unterkunftspreis nicht eingeschlossen sind (in der Beschreibung der Unterkunft gekennzeichnet durch den Ausdruck nach Verainbarung oder zusätzliche Leistungen, die auf Grund vorheriger Bestellung realisierbar sind), und die deshalb vom Reisenden gesondert bezahlt werden. Diese Leistungen sollen bei der Buchung verlangt werden.
Alle Preise, die in unseren Angeboten und Programmen angefürt werden, basieren sich auf den Verträgen mit unseren Partnern und müssen nicht den Preisen entschprechen, die vor Ort im Objekt, in dem der Reisende untergebracht wird veröffnetlicht werden so dass ein eventueller Unterschied zwischen den Preisen kein Basis für eine Reklamation sein kann.

Falls die gebuchte Unterkunftseinheit von mehren Personen genutzt wird, als es in den Reisedokumenten (VOUCHER) angegeben ist, hat der Leistungserbringer das Recht, den nicht angemeldeten Reisenden die Leistung zu entziehen oder aber alle Reisende anzunehmen, sofern für die nicht angemeldeten Reisenden eine Zuzahlung vor Ort getätigt wird.

DIE BEDINGUNGEN der Novelle zum Kundenschutzgesetz
Auszüge aus dem Kundenschutzgesetzt - 1, die sich an die Organisierung von touristischen Arrangements (gilt ab 15.01.2008):
Anwendung: Das Gesetzt gilt ausschließlich für Kunden
Anwendungsbereich: Das Gesetzt gilt ausschließlich für touristische Arrangements (und nicht andere touristische Leistungen)

57.d article

(1) Der Organisator behält sich im Einklang mit dem Gesetz das Recht auf Veränderungen der veröffentlichten Preise vor, falls sich der Wechselkurs der Referenzwährung ändert, auf deren Grundlage die Reise berechnet wurde, oder wegen Veränderungen der Preise der Transporteure, die auf den Preis der Reise Einfluss haben.Wenn diese Veränderungen eine Verringerung des Reisepreises verursachen, muss der Veranstalter dem Verbraucher den Preisunterschied erstatten.
(2) Der Reiseveranstalter hat das Recht, den vereinbarten Preis der Pauschalreise im vorigen Absatz zu ändern, wenn die Möglichkeit der Preisänderung in der Reisebestätigung voraussichtlich ist und diese Bestätigung die Methode zur Berechnung der Veränderung umfasst. Der Reisepreis kann spätestens zwanzig Tage vor der Reisebeginn erhöht werden..
(3) Wenn der vereinbarte Preis 10% überschreitet, hat der Käufer das Recht vom Vertrag ohne Bezahlung der Kündigungskosten zurückzutreten. In diesem Fall muss der Veranstalter dem Kaufer den bezahlten Betrag zurückzuzahlen.

5. Kategorisierung und Beschreibung von Leistungen
Die angebotenen Unterkunftseinheiten werden gemäß der offiziellen Kategorisierung der zuständigen Institution und auf Grund der Einsicht in den tatsählichen Zustand der Unterkunft im Moment der Veröffentlichung beschreiben. Die Standards der Unterkunft, die Nahrung, der Dienstleistungen usw. sind in einzelnen Orten und Ländern unterschiedlich und können nicht mit ein ander verglichen werden.

6. Die RECHTE VON hrvaska.net und Gradtur d.o.o. ZUM VERÄNDERUNG UND KUNDIGUNG
Gradtur d.o.o. (hrvaska.net) behält sich vor, die Reservierung aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu verändern. Derartige Gründe sind die aussergewöhnliche Umstände z. B. das Krieg, Unruhen, Ausstände, terroristische Aktionen, Sanitare Störungen, Naturkatastrophen, Intervention von zuständigen Gehöredn, usw.). Die Kündigung der Buchung ist möglich spätestens 7 (sieben) Tage vor der Ankunft.
Gradtur hat Recht vom Vertrag zurückzutretten, wenn vor dem Reisebeginn oder zwischen der Reise o.g. aussergewöhnliche Umstände auftretten, die man nicht vorhersehen konnte.

Gradtur kann vom Vertrag zurücktretten und vom Kunden Schadenersatz verlangen, wenn er gegen die Vertragsbestimmungen verstößt, (die er mit Gradtur d.o.o. geschlossen hat), vor allem wenn es sich herausstellt, dass der Reisende absichtlich falsche Daten von der Zahl oder demAlter von Mitreisenden angefuht hat und hat daruber nicht Gradtur d.o.o benachrichtigt.

Gradtur kann die Verantwortung für Programmänderung aufgrund des Auftretens von höherer Gewalt im Verlauf des Programms nicht übernehmen. In diesen Fällen werden den Kunden die Leistungen in veränderten Form versichert, , entsprechend den besehenden Möglichkeiten..

Im Fall dass Gradtur die Reise kündigt, hat der Reisende das Recht auf eine volle Rückerstattung des bezahlten Preises. Im Fall von Gradtur- Reiserücktritts, haben die Reisende keinen Anspruch auf Erstattung von Visumgebühren oder Kosten für Impfungen die für das Programm benötigt waren.
Gradtur ist verpflichtet den Reisenden über jede Programänderung sofort zu benachrichtigen. Gradtur ist für die Verzögerung von Flugzeugen, Schiffen oder Zügen, sowie Programänderungen, die als Folge von solchen Verzögerungen entstehen, nicht verantwortlich

Im Fall, dass die Reisende wegen des Zustandes in Reiseort nicht in gebuchter Unterkunft untergebrachet werden können, können die Reisende in eine andere Unterkunft mit gleicher oder höherer Kategorie versetzt werden.

7. Veränderungs- und Kündigungsrecht des Reisenden
Wenn der Reisende, die auf Grund seines Antrags erfolgte Buchung verändern oder kündigen möchte, dann muss dies schriftlich (per E-mail, Post) geschehen.

Der Passagier sollte die normalen Arbeitszeiten des Verkaufsservices des Reiseveranstalters einhalten - Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr und Freitags bis 13.00 Uhr. Wenn die Stornierungs-E-Mail an einem Werktag vor 15:00 Uhr gesendet wird, gilt das Reisearrangement an dem Tag als storniert, an dem die E-Mail gesendet wird. Bei einer Stornierung per E-Mail nach 15.00 Uhr gilt die Reise am nächsten Werktag als storniert.

Unter Veränderung ist die Veränderung der Personenzahl oder des Anfangs-und/oder des Enddatums der Leistungsnutzung zu verstehen. Die erste Buchungsänderung wird kostenlos durchgeführt, falls dies möglich ist, ohne weitere Kosten zu verursachen.
Für den Fall, dass eine Veränderung der Buchung nicht möglich ist und der Gast deswegen von einer bereits bestätigten Buchung zurücktritt, gelten die unten genannten Bedinungen für die Buchungskündigung.
Für die Kündigung einer fix bestätigten Buchung, stellt das Datum des Erhalts der schriftlichen Kündigung die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten dar, und zwar wie folgt:
- die Absage bis zum 30 Tage vor der Reiseantritt 30% des Gesamtpreises
- die Absage 29 bis 15 Tage vor der Reiseantritt 50% des Gesamtpreises
- die Absage 14 bis 8 Tage vor der Reiseantritt 90% des Gesamtpreises
- die Absage 7 Tage oder am Abreisetag oder bei Nichtantritt 100 % des Gesamtpreises

Falls die tatsächlichen Kündigungskosten höher als die oben genannten Kosten sind, behält sich die Agentur das Recht vor, vom Reisenden zu verlangen, die tatsächlichen Kosten zu bezahlen..

Falls der Reisende die Buchung innerhalb 7 Tage vor dem Beginn der Leistung kündigen muss, bietet ihm die Agentur die Möglichkeit, einen neuen Reisenden/Leistungsnutzer für dieselbe Buchung zu finden, falls das möglich ist (das hängt auch vom Leistungserbringer ab). In diesem Fall verlangt die Agentur von ihm, nur die tatsächlichen durch diesen Ersatz verursachten Kosten zu bezahlen. Der neue Benutzer der Buchung übernimmt alle Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. STORNIERUNG - REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Wenn der Reisende bei der Reservierung davon ausgeht, dass er aufgrund bestimmter Umstände (die bei ihm oder seiner unmittelbaren Familie auftreten können) möglicherweise nicht an der Reise teilnehmen kann, kann er im Falle einer Stornierung eine Reiserücktrittversicherung abschließen, in Höhe von ca. 4,2% des Wertes der Buchung oder mindestens 10,85 EUR, die bei der Buchung gezahlt werden.

Die Reiserücktrittversicherung kann nur geltend gemacht werden, wenn: ein Unfall, ein Tod oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der versicherten Person oder ihrer nahen Verwandten (normale Reiserücktrittversicherung) vorliegt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden kann eine erweiterte Reiserücktrittversicherung (anstelle der normale) abgeschlossen werden, die zusätzlich zu den oben genannten Fällen weitere Fälle abdeckt: Sachschaden am Wohnort (aufgrund von Naturkatastrophen, Feuer, Explosion, Raub oder Diebstahl), ein Anruf von Justiz- und Verwaltungsbehörden, der ihn unfähig macht zu reisen, unerwarteter Verlust einer unbefristeten Beschäftigung, Zulassung zu einem neuen Arbeitsplatz (wenn er keinen Anspruch auf regulären Urlaub hat), Schneemangel während des Skifahrens Saison, aufgrund eines Ausbruchs einer Epidemie/Pandemie, falls das Außenministerium der Republik Slowenien formell vom Reisen abrät, Organtransplantation, für die die versicherte Person nach Abschluss des Reisevertrags erfährt, Behandlung im Spa, Beginn von die dem Versicherten nach Abschluss des Reisevertrags mitgeteilt wird. Die Gebühr beträgt in diesem Fall ca. 5,7% des Wertes der Buchung. Für den Fall, dass der Reisende den Nachweis erbringt, dass er nicht reisen kann, aber die Versicherungsgebühr nicht bezahlt hat, behält die Agentur die Rückerstattung der Reiserücktrittsgebühr ein. Im Falle einer Stornierung aufgrund der Reiserücktrittversicherung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zavarovalnica Sava.

Der Reisende ist verpflichtet, die Agentur Gradtur unverzüglich schriftlich oder mündlich über das Eintreten des versicherten Ereignisses zu informieren und gültige einschlägige Unterlagen vorzulegen. Wenn der Reisende nicht an der Reise teilnimmt und die Reise nicht (schriftlich oder mündlich) unmittelbar nach dem Eintreten des versicherten Ereignisses storniert oder wenn er keinen ausreichenden schriftlichen Nachweis vorlegt (ärztliches Attest, Krankenhauszeugnis, ... ) des berechtigten Grundes für die Stornierung hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Der Versicherungsanspruch kann nicht nach dem Startdatum der Reise sowie für den nicht genutzten Teil der Reise geltend gemacht werden.

Unabhängig von der gezahlten Versicherungsgebühr hat die Agentur Gradtur Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten (15 EUR) und auf das Recht, die Höhe der Versicherungsgebühr einzubehalten. Darüber hinaus haftet die Agentur Gradtur nicht für sonstige Kosten, die dem Reisenden aufgrund der geplanten Reise oder eines anderen touristischen Dienstes im Rahmen des Reisevertrags entstehen (z. B. Kosten für zusätzliche Krankenversicherung, Impfkosten, Visa usw.).

Weitere Informationen finden Sie hier: Reiserücktrittversicherung

Bei erfolgreichem Versicherungsanspruch eines Passagiers betragen die ihm in Rechnung gestellten Verwaltungskosten für die Bearbeitung seines Anspruchs 20 €, und die Versicherungssumme enthält weder die Kosten für die Registrierung noch die Kosten für die Versicherung.

9. PFLICHTEN DER AGENTUR hrvaska.net-a

Die Agentur hat die Pflicht, sich um die Erbringung der Leistung und der Auswahl der Leistungserbringer zu kümmern. Die Agentur hat zudem auch dafür zu sogern, dass die Rechte und Interessen der Reisenden in Übereinstimmung mit den üblichen Gepflogenheiten in Tourismus realisiert werden. Die Agentur wird alle genannten Pflichte vollständig und auf die beshriebene Weise ausführen

10. PFLICHTEN DER REISENDEN
Der Reisende ist verpflichtet
- Bei der Buchung die gültige Personendaten und Geburtsdaten anzugeben. Der Leistungserbringer kann im Fall, dass die angeführten Daten nicht korrekt sind, die Leistungspreise erhohen oder die Leistung kundigen
- gültige Reisedokumente zu besitzen,
- Zoll- und Devisenvorschriften des Staates, in dem der Bestimmungsort liegt, einzuhalten,
- die für das Unterkunftsobjekt geltende Hausordnung zu befolgen und mit den Leistungserbringern in guter Absicht zusamenzuarbeiten,
- bei der Ankuft am Zielort dem Leistungserbringer die Dokumente über die bezahlten Leistungen auszuhändigen (VOUCHER)

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Reisende die Verantwortung und ist verpflichtet, für den enstandenen Schaden aufzukommen

11. DAS GEPACK
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung (wir empfehlen im Fall das die Möglichkeit besteht, den Safe zu mieten). Der Verlust oder Diebstahl des Gepäcks muss beim Leistungserbringer und Polizei sofort (vor Ort) gemelden werden.

12. REKLAMATIONEN
Der Reisende soll jegliche Unannehmlichkeiten bzw. Mangel sofort an Ort und Stelle der zuständigen Person (dem Gradtur- Reiseführer, dem lokalen Vertreter, lokaler Agentur oder dem Hotel) reklamieren. Im Fall, dass der Reisemangel schon vor Ort gelöst werden konnte (z.B. Unzureichende Sauberkeit, Einrichtung oder Lage des Zimmers,..), die zuständige Person aber darüber nicht informiert worden ist, bedeutet es, dass der Gast mit der mangelhaften Leistung einverstanden war und damit das Recht für spätere Beschwerden zur Rückerstattung der Kosten bzw. zum Schadenersatz verloren hat.

Alle Reklamationen bzw. Beschwerden muss der Gast innerhalb von 2 Monaten nach der mangelhaften Leistung schriftlich vorlegen. Nach dem Ablauf dieser Frist werden Reklamationen seitens Gradtur d.o.o. inhaltlich nicht mehr behandelt. Ohne eine schriftlich vorgelegte Reklamation werden Anspruchsanmeldungen bzgl. Der Gewährleistungs-- und Schadenersatzansprüchen seitens Gradtur d.o.o. nicht behandelt. Die Reklamation muss an folgende Adresse gesendet sein: Gradtur d.o.o., Tacenska cesta 123, 1210 Ljubljana, Slowenien.

Die Reklamation muss unterschrieben sein und vom Gast oder von einer dritten bevollmächtigten Person eingelegt werden. Die Bevollmächtigung muss der Reklamation beigelegt werden sonst wird die Reklamation seitens Gradtur nicht berücksichtigt. Die Reklamation muss begründet sein. Der Reklamation sollen entsprechende Beweise und/oder entsprechende Bestätigung vom Hotelier bzw. der zuständigen Person über den tatsächlichen Stand beigelegt werden, auf Grund deren der Gast seinen Anspruch durchsetzt.

Gradtur solll eine schriftliche Antwort auf die Reklamation mindestens 8 Tage nach der Erhalt der Beschwerde erstellen und zurücksenden.

Die Höhe des Schadenersatzes ist im jeden Fall mit der Höhe des bezahlten Arrangements bestimmt. Bei der von Gradtur d.o.o. veranlassten Stornierung oder mangelhaften Leistung ist der Reisende zu einem Schadenersatz in Höhe der nicht realisierten Leistung berechtigt. Diese Bestimmung gilt nicht im Fall, dass Gradtur das Recht hat das Arrangement abzusagen oder das Programm zu ändern, gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gesetzes.

BESONDERE BESTIMMMUNGEN AUS DEM KUNDENSCHUTZGESETZ
Auszüge aus dem Kundenschutzgesetz - 1, die sich an die Organisierung von touristischen Arrangements (gilt ab 15.01.2008):
Anwendung: Das Gesetzt gilt ausschließlich für Kunden

Anwendungsbereich: Das Gesetzt gilt ausschließlich für touristische Arrangements (und nicht andere touristische Leistungen)


Gradtur kann keine Haftung für schlechte Klimaverhältnisse, Sauberkeit von Meer und Meerestemperatur im gewählten touristischen Ort übernehmen, auch keine Haftung für ähnliche Situationen, und die Unannehmlichkeiten, die zu Unzufriedenheit der Gäste führen und nicht direkt mit der Qualität der gebuchten Unterkunftseinheit verbunden sind.

13. ARRANGEMENTES KATALOG-WINTER - SKI FAHREN
Der Schneemangel ist kein Grund der zu den höhere Gewalt zählt. Im Fall, dass der Reisende deswegen die Reise absagt, handelt Gradtur dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß.

14. REISEN MIT KINDERN
In einzelnen Programmfallen ist bestimmt, dass die minderjährige Kinder, die mir den Eltern reisen, Ermäßigungen haben, die unterschiedlich vom Alter sind. Jedes Kind, ungeachtet des Alters und der Höhe des Rabats, muss auf dem Reisedokument angegeben sein und muss gültige Dokumente haben, die für den Staat in den, oder durch den man reist, notwendig sind. Im Falle, dass ein Kind nicht auf dem Reisedokument bzw. dem Voucher angegeben ist, zählt, dass das Kind kein Begünstigter aus dem Reisevertrag ist.

15. BEHÖRDE ZUSTÄNDIGKEIT
Falls der Gast unzufriden mit der Beschwerdelösung ist, hat er das Recht auf eine gerichtliche Entscheidung des Rechtsstreits, Für solche Falle ist das Gericht in Ljubljana zuständig.

16. Premium Kundendienst
Zuzahlung 1,2% von der Wert des Buchungsbetrags

Es bietet die folgenden Vorteile:

- die Buchungsänderung ohne Aufpreis (wenn eine Änderung möglich sind),
- kostenloses Wechsel von Personen auf dem Voucher
- Kundenservice von Montag bis Sonntag von 8: 00h bis 20: 00h

Bei standard Anmeldung sind wir für sie nur an Werktagen von 8:00h bis 16:00h erreichbar, alle Buchungsänderungen werden zusätzlich verrechnet.

17. Schlussbestimmungen
Mit der Anzahlung der Buchung gehen wir davon aus, dass Sie die allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind.

18. Ist die Gutschrift gesetzlich akzeptiert?
JA

- Wenn wir als Agentur die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt nicht durchführen können, erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe Ihrer Zahlung, die Sie innerhalb von 24 Monaten für Reisen in unserer Organisation verwenden können ab dem Ausstellungsdatum.
- Das gebuchte Unterhalt kann jetzt schriftlich storniert werden. Wir werden Ihre Stornierung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen behandeln, was bedeutet, dass wir den Prozentsatz gemäß der Stornierungsskala, den Kosten für die Anmeldung, den Kosten für die Versicherung, den Kosten für Visa und dergleichen einbehalten. Für den Rest des Betrags stellen wir eine Gutschrift aus, die 24 Monate gültig ist.
- Weitere Informationen zu den Gutschriften finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.si/novice/2020-05-04-odpoved-turisticnih-aranzmajev-zaradi-epidemije-covid-19-vrednotnice/.

WIR EMPFEHLEN: Wenn Sie die Reise unternehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, mit der Stornierung des Urlaubs zu warten, um die Stornierungskosten zu vermeiden. Wenn die Umstände zum Zeitpunkt Ihrer Abreise die Reise zulassen, können Sie daran teilnehmen. Andernfalls wird die Reise aufgrund höherer Gewalt storniert und die Stornierungsgebühr wird nicht erhoben. Wenn Ihre Entscheidung jedoch endgültig ist und Sie Ihre Reise umleiten oder stornieren möchten, melden Sie dies bitte unserem Duty Center.

19. COVID 19 - ERLÄUTERUNG
COVID-Erklärung: Die Aufnahme eines Landes in die schwarz / rot / orange / gelb Liste (Reisewarnung für Reisen) durch eine slowenische oder ausländische zuständige Institution bedeutet keine höhere Gewalt und freie, kostenlose Stornierung. Hoteliers/Campingplätze/Unterkünfte und Partner können weiterhin Stornierungskosten gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnen. Alle möglichen administrativen Einschränkungen und damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung des Reisenden (z. B. Covid-Tests, Covid-Impfungen, obligatorische Quarantäne bei der Rückkehr von der Reise oder zum Zielort). Diese administrativen Einschränkungen sind kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Ljubljana, den 15. September 2020.

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