Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger

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Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger Covid 19

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Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger Covid 19

Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger

Am 13. Januar 2021 erließ das Zivilschutzhauptquartier der Republik Kroatien eine Entscheidung, die den Grenzübertritt von Personen über alle Grenzübergangsstellen der Republik Kroatienvorübergehend verbietet oder einschränkt. In Übereinstimmung mit den Richtlinien der zuständigen Behörden wurden jedoch folgende Ausnahmen festgelegt:

Personen, die direkt aus den Staaten und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Staaten und/oder Regionen des Schengen-Raums und assoziierten Staaten des Schengen-Raums kommen und sich derzeit auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten befinden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, wird die Einreise in die Republik Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie vor Beginn der COVID-19-Pandemie ermöglicht (sie müssen weder einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen noch in die Selbstisolation gehen), wenn sie keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen und keinen engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten. Eine Grafik der Länder, nach Farben entsprechend dem Risiko von COVID-19, finden Sie auf der Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Wenn die oben genannten Personen bei Grenzübertritt in die Republik Kroatien durch andere Länder/Regionen ohne Aufenthalt gereist sind, müssen sie am Grenzübergang nachweisen, dass sie sich nicht in Transitgebieten aufgehalten haben. In diesem Fall müssen sie weder einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen, noch sich in die Selbstisolation begeben.

Ausnahmen: Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste von Personen, die aus einem EU/EWR Mitgliedstaat/Region, die sich auf der sogenannten roten Liste befindet, einreisen und keinen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen müssen. Die Reisenden können über die in kroatischer, deutscher oder englischer Sprache verfügbare Website oder am Grenzübergang selbst überprüfen, ob sie die Bedingungen für eine Ausnahme von dieser Entscheidung erfüllen.

*Allen anderen Passagieren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, die aus EU- / EWR-Mitgliedstaaten / Regionen in die Republik Kroatien einreisen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste befinden, ist die Einreise in die Republik Kroatien unter folgenden Vorlagen möglich:

1) Vorlage eines Zertifikats über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkanntengemeinsamen Liste zuSchnelltests für Antigene aufgeführt ist, sofern das vorliegende Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vom Testdatum bis zur Ankunft am Grenzübergang ist.

2) Vorlage eines Impfpasses für Personen bei denen 14 Tage von der Impfung mit der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs oder mit einer Einzeldosis-Impfung im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs, vergangen sind.

3) Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Absatz 1 dieses Absatzes, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei dieser Test vor höchstens 180 Tagen durchgeführt wurde und beim Grenzübergang älter als 11 Tage ist oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Bescheinigung über eine COVID-19 Genesung.

4) Bestimmung der Selbstisolation bei Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit einen PCR oder eine Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Kroatien zu machen. Im Fall, dass ein Test nicht durchgeführt werden kann, dauert die Selbstisolation 10 Tage.

5. Impfnachweis, dass Sie die erste Dosis Pfizer, Moderna oder Gamaleya erhalten haben, auf deren Grundlage Sie innerhalb von 22 bis 42 Tagen nach Erhalt des Impfstoffs oder 22 bis 84 Tagen nach Erhalt der ersten Dosis AstraZeneca in die Republik Kroatien einreisen können.

Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums und der Schengen-Länder sowie deren Familienangehörige und Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie 2003/109 / EG des Rates vom 25. November 2003 langfristig ansässig sind, in Bezug auf den Status von Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Wohnsitz und Personen, die nach anderen EU-Richtlinien oder nationalem Recht wohnhaft sind oder über ein nationales Langzeitvisum verfügen, wenn sie aus Drittländern stammen, wird die Einreise in die Republik Kroatien gewährt, wenn sie die oben genannten 4 Einreisebedingungen erfüllen.

Ausnahmsweise ist es für die oben genannten Personen bei der Einreise in die Republik Kroatien am Grenzübergang nicht erforderlich, einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorzuweisen der nicht älter als 48 Stunden ist, falls sie im Gesundheitswesen arbeiten oder forschen, falls sie Pflegepersonal für ältere Menschen, Grenzarbeiter, Transportpersonal, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die eine Einladung von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeipersonal, humanitäre Helfer und Zivilschutzpersonal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Personen auf der Durchreise, die verpflichtet sind, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen, und Personen, die zwecks Bildung reisen, wie auch Personen, die aufgrund von dringenden persönlichen, familiären, beruflichen oder anderen Gründen geschäftlicher Art einreisen, sich jedoch in der Republik Kroatien nicht länger als 12 Stunden aufhalten.

Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses und der Selbstisolation befreit, wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten ein negatives PCR- oder RAT-Testergebnis haben, dh einen COVID-19-Impfausweis oder einen Nachweis über einer COVID -19 Genesung

Allen Reisenden wird empfohlen, das Formular auf der Webseite ENTERCROATIA auszufüllen.

Da die Maßnahmen alle 14 Tage geändert werden, besuchen Sie bitte auch die offizielle Website:
https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213

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