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Reiserücktrittversicherung

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Versicherungssumme: |
minimal 6,00 EURO
bzw. 3,7275 % von dem Beitrag. |
Liebe Gäste
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Reiserücktrittversicherung. In diesem
Fall, können sie selber den Risiko-Rücktritt mindern. Der Schadenfall,
der unter diesen Bedingungen abgesichert ist, entsteht, wenn der
Versicherte die Reise absagt oder an der Reise, wegen einem von unten
angeführten Gründen (die bei dem Versicherungsabschluß entstanden sind)
nicht teilnehmen kann:
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a) |
Unfall, Tod oder
unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der dem
Versicherten die Reise unmöglich macht, |
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b) |
Unfall, Tod oder
unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes von näheren
Verwandten (Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern,Enkeln,
Geschwister), die dem Versicherten die Reise unmöglich macht, |
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c) |
Aufruf auf
Militärübung, Übungen der Territorialverteidigung, Mobilisierung von
Zivilschutz oder der Unterricht und die Übungen von Zivilschutz und
Aufruf von Gerichts- und Verwaltungsbehörden, wo die persönliche
Anwesenheit den Versicherten obligatorisch ist, |
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d) |
Katastrophen, die dem
Versicherten die Reise unmöglich machen |
Die Versicherungsanstalt
deckt die Kosten von Reise-Rücktritt auch dem Versicherten, der alleine
reisen muss, weil die andere Mitreisende-Versicherten, (die auch in der
gleichen Versicherungspolice angeführt sind), die Reise abgesagt haben,
oder wegen vorher angeführten Gründen nicht an der Reise teilnehmen
konnten. Die Berechtigung solcher Absage muss aus der
Schadensdokumentation (gemeinsame Anmeldung und gemeinsame
Versicherungspolice, Ersatzansprüche von Verwandten) hervorgehen und
gilt nur für einen Versicherten.
Der Versicherte ist
verpflichtet, sobald er weiß, dass er an der Reise nicht teilnehmen
kann, uns das schriftlich mitzuteilen. Wenn der Versicherte dies nicht
rechtzeitig tut, deckt die Versicherungsanstalt nur ein Teil der Kosten,
die der Versicherte zahlen müsste.
Dokumentieren des
Schaden-Ersatzanspruches
Der Entschädigungsberechtigte (Der Versicherte oder sein
Rechtsnachfolger) muss den Schadenfall mit der glaubwürdigen
Bescheinigung der zuständigen Einrichtung dokumentieren. Im Fall, dass
die Reise, wegen des Rückschlags des Gesundheitszustandes des
Versicherten oder seiner Verwandten, der dem Versicherten die Reise
unmöglich macht, abgesagt wurde, muss dem Schaden-Ersatzanspruch auch
die Kopie des Berichtes über die einstweilige Unfähigkeit für die Arbeit
beigelegt sein (aus der muss zu ersehen sein, dass der Krankenstand mit
dem Datum der geplanten Reise übereinstimmt), oder ein
Gesundheitszeugnis, das die folgende Daten beinhalten muss:
- Datum über den Rückschlag des Gesundheitszustandes
- Kurze Anamnese über die Krankheit, die dem Versicherten die Reise
unmöglich macht
- Art der Behandlung
Solche Bescheinigung muss bis einschließlich dem Tag der geplanten Reise
angefertigt sein.
Wenn es um den Rückschlag des Gesundheitszustandes der Verwandten des
Versicherten geht, muss das Verwandtschaftsverhältnis aus dem
Schadenfall ersichtlich sein.
Ersatzansprüche macht die Agentur geltend. Der Bescheinigung müssen auch
die Kopie der Versicherungspolice, Anmeldungsvertrag der Reise, die
zwischen der Agentur und dem Versicherten abgeschloßen war, und die
Bescheinigung der zuständigen Einrichtung , gemäß den Bestimmungen der
vorigen Absätze, beigefügt sein.
ANMERKUNG:
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