Reiserücktrittversicherung

Versicherungssumme: minimal 6,00 EURO
bzw. 3,7275 % von dem Beitrag.

Liebe Gäste

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Reiserücktrittversicherung. In diesem Fall, können sie selber den Risiko-Rücktritt mindern. Der Schadenfall, der unter diesen Bedingungen abgesichert ist, entsteht, wenn der Versicherte die Reise absagt oder an der Reise, wegen einem von unten angeführten Gründen (die bei dem Versicherungsabschluß entstanden sind) nicht teilnehmen kann:

a)

Unfall, Tod oder unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der dem Versicherten die Reise unmöglich macht,

b)

Unfall, Tod oder unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes von näheren Verwandten (Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern,Enkeln, Geschwister), die dem Versicherten die Reise unmöglich macht,

c)

Aufruf auf Militärübung, Übungen der Territorialverteidigung, Mobilisierung von Zivilschutz oder der Unterricht und die Übungen von Zivilschutz und Aufruf von Gerichts- und Verwaltungsbehörden, wo die persönliche Anwesenheit den Versicherten obligatorisch ist,

d)

Katastrophen, die dem Versicherten die Reise unmöglich machen

Die Versicherungsanstalt deckt die Kosten von Reise-Rücktritt auch dem Versicherten, der alleine reisen muss, weil die andere Mitreisende-Versicherten, (die auch in der gleichen Versicherungspolice angeführt sind), die Reise abgesagt haben, oder wegen vorher angeführten Gründen nicht an der Reise teilnehmen konnten. Die Berechtigung solcher Absage muss aus der Schadensdokumentation (gemeinsame Anmeldung und gemeinsame Versicherungspolice, Ersatzansprüche von Verwandten) hervorgehen und gilt nur für einen Versicherten.

Der Versicherte ist verpflichtet, sobald er weiß, dass er an der Reise nicht teilnehmen kann, uns das schriftlich mitzuteilen. Wenn der Versicherte dies nicht rechtzeitig tut, deckt die Versicherungsanstalt nur ein Teil der Kosten, die der Versicherte zahlen müsste.

Dokumentieren des Schaden-Ersatzanspruches
Der Entschädigungsberechtigte (Der Versicherte oder sein Rechtsnachfolger) muss den Schadenfall mit der glaubwürdigen Bescheinigung der zuständigen Einrichtung dokumentieren. Im Fall, dass die Reise, wegen des Rückschlags des Gesundheitszustandes des Versicherten oder seiner Verwandten, der dem Versicherten die Reise unmöglich macht, abgesagt wurde, muss dem Schaden-Ersatzanspruch auch die Kopie des Berichtes über die einstweilige Unfähigkeit für die Arbeit beigelegt sein (aus der muss zu ersehen sein, dass der Krankenstand mit dem Datum der geplanten Reise übereinstimmt), oder ein Gesundheitszeugnis, das die folgende Daten beinhalten muss:

- Datum über den Rückschlag des Gesundheitszustandes
- Kurze Anamnese über die Krankheit, die dem Versicherten die Reise unmöglich macht
- Art der Behandlung

Solche Bescheinigung muss bis einschließlich dem Tag der geplanten Reise angefertigt sein.
Wenn es um den Rückschlag des Gesundheitszustandes der Verwandten des Versicherten geht, muss das Verwandtschaftsverhältnis aus dem Schadenfall ersichtlich sein.
Ersatzansprüche macht die Agentur geltend. Der Bescheinigung müssen auch die Kopie der Versicherungspolice, Anmeldungsvertrag der Reise, die zwischen der Agentur und dem Versicherten abgeschloßen war, und die Bescheinigung der zuständigen Einrichtung , gemäß den Bestimmungen der vorigen Absätze, beigefügt sein.

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